Eröffnen eines Bankkontos

Voraussetzung für die Anstellung von Beschäftigten ist ein eigenes Bankkonto. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben derzeit keinen Zugriff auf ihre Bankkonten.

Die OstseeSparkasse Rostock unterstütz mit einem eigenen Ansprechpartner schnell und unkompliziert bei der Eröffnung eines Bankkontos.

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Welcome Center - Informationen zur Stadt und Region

Die Welcome Center kennen sich in der Region bestens aus und bieten für alle, die neu nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen sind, Tipps, Kontakte und Informationen z.B. zu Freizeitmöglichkeiten.  

››› Informationen zu Stadt und Landkreis Rostock:
www.welcome-region-rostock.de

››› Informationen zu anderen Städten & Landkreisen in MV:
https://www.mecklenburg-vorpommern.de/ankommen

Sprachkurse/berufliche Anerkennungen/Qualifizierungen

Die Agentur für Arbeit bietet Informationen zur Arbeitsaufnahme und Ausbildung an:

  • Zugang zu Sprachkursen  
  • Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse

Sonderhotline der Bundesagentur für Arbeit (BA) für ukrainische Bürgerinnen und Bürger unter +49 911 1787915.

››› Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine – Bundesagentur für Arbeit

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Versicherung von Beschäftigen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in Deutschland bei Beschäftigungsantritt pflichtversichert werden. Besonderheiten gibt es bei ausländischen Beschäftigten zu beachten.  

Die BARMER ist seit vielen Jahren aktiver Versicherer für ausländische Arbeits- und Fachkräfte.  

Ihr Know how stellen sie kostenfrei zur Verfügung.

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Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, kann dieser auch in Deutschland anerkannt werden. Dazu gibt es verschiedene Anlaufstellen, die sich um unterschiedliche Berufe kümmern. Wer für die Anerkennung Ihres Berufes zuständig ist, erfahren Sie im Internet auf dem Informationsportal zum Anerkennungsgesetz oder bei der Telefon-Hotline 030 1815 1111.

Verfügen Sie einen im Ausland erworbenen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Berufsabschluss verfügen, dann berät die IHK zu Rostock Sie kostenfrei. Wir helfen Ihnen auch, den Antrag auf Anerkennung Ihres Berufsabschlusses auszufüllen. Diesen schicken Sie dann mit weiteren Unterlagen (zum Beispiel Zeugnissen) an die IHK FOSA in Nürnberg. Das ist die zentrale Stelle aller Industrie- und Handelskammern für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, die Ihren Antrag prüft.

Die Prüfung kostet im Durchschnitt rund 600 Euro und wird in einigen Fällen von der Agentur für Arbeit übernommen. Nach spätestens drei Monaten erhalten Sie von der IHK FOSA einen Bescheid. Wenn Ihre Qualifikation der deutschen Ausbildung entspricht, wird Ihr Berufsabschluss voll anerkannt. Ist das nur teilweise der Fall, erhalten Sie eine Teilanerkennung und erfahren, was Sie noch nachlernen müssen, damit auch Ihr Abschluss voll anerkannt werden kann. Die IHK zu Rostock berät Sie gerne, wo und wie Sie das am besten machen können.

Weitere Informationen/Kontakt:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1 - 3
18055 Rostock
phone: +49 381 338 510
mailto: wresch@rostock.ihk.de
http://www.rostock.ihk24.de